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ENERGIEAUSWEIS



Rechtlich immer auf der sicheren Seite mit KÜNNER-Immobilien.

Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.

Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises:

Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie ganz oder teilweise verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen möchten, müssen potenziellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorweisen oder gut sichtbar aushängen. Zusätzlich müssen bereits beim Inserieren der Immobilie (oder eines Teiles davon) zentrale Daten aus dem Energieausweis angegeben werden. Ohne diese Angaben drohen empfindliche Bußgelder. Diese Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ist in der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 §16 Abs. 2 geregelt. Nach Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages muss der Ausweis an den neuen Eigentümer übergeben werden.

Die Kosten sind objektabhängig.
Wenn Sie uns beauftragen, erstellen wir den Energieausweis sogar kostenfrei für Sie!
Verbrauchsausweis:

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.

  • Für welche Gebäude kann ich einen Verbrauchsausweis erstellen?
    Für alle Nichtwohngebäude reicht ein Verbrauchsausweis.
  • Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten reicht ebenfalls ein Verbrauchsausweis.
  • Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten reicht ein Verbrauchsausweis, wenn der Bauantrag für das Gebäude nach dem 1.11.1977 gestellt worden ist.
  • Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1.11.1977 reicht ein Verbrauchsausweis, wenn das Gebäude durch Sanierungsmaßnahmen nachträglich auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht worden ist.
  • Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1.11.1977 und die nicht durch Sanierungsmaßnahmen nachträglich auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht worden sind, wird ein Bedarfsausweis benötigt.
Bedarfsausweis:

Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung mit ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.

Für welche Gebäude kann ich einen Bedarfsausweis erstellen?

Einen Bedarfsausweis können Sie für jedes Gebäude von einem unserer zertifizierten Energieberater erstellen lassen.



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